Lasertag Sachsenpark Leipzig
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Do und Sonntag (10.00 Uhr - 20:00 Uhr) Freitag und Samstag (10.00 Uhr - 22:00 Uhr)

Anfragen per Telefon:

0341 25699225

Adresse

Handelsstraße 4, 04356 Leipzig

AGB von Lasertag Sachsenpark

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen von Lasertag Sachsenpark


§ 1 Vertragsschluss


Mit der Bestätigung der Buchung des Kunden durch Lasertag Sachsenpark kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Für den Kunden und die von ihm angemeldeten Teilnehmer gelten die nachfolgenden Bedingungen.


1. Kein Widerrufsrecht
Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht bei der online- oder telefonischer Buchung für Lasertag im Sachsenpark kein Widerrufsrecht für Verbraucher, d. h. der bestehende Vertrag kann vom Kunden nicht widerrufen werden.

2. Stornoversicherung und Stornoreglungen
Um wirtschaftlich erfolgreich zu sein, ist es wichtig, unsere Kapazitäten optimal auszunutzen und zu steuern. Wir möchten sicherstellen, dass wir unsere Ressourcen effektiv nutzen, um unseren Kunden den bestmöglichen Service bieten zu können.

Wir wissen, dass es immer mal wieder zu ungeplanten Änderungen nach einer Reservierung oder auch am Veranstaltungstag kommen kann. Um Sie vor eventuell entstehenden Kosten zu schützen, bieten wir Ihnen eine kostengünstige Stornoversicherung an.


Die Stornoversicherung für 1,50€ pro Teilnehmer beinhaltet verschiedene Leistungen, wie beispielsweise eine Haftungsfreistellung, falls Sie am Veranstaltungstag nicht erscheinen können. Des Weiteren können Sie einmalig kostenfrei die Personenzahl verringern, den Termin verschieben oder die Buchung stornieren.


Die Stornoversicherung kann während des Buchungsprozesses abgeschlossen werden.
Es ist nicht möglich, eine Stornoversicherung nur für bestimmte Teilnehmer einer Buchung abzuschließen. Die Stornoversicherung muss für alle Teilnehmer der Buchung gemeinsam abgeschlossen werden.


Im Falle einer Vorauszahlung erfolgt eine berechtigte Rückerstattung des Geldbetrags. Bitte beachten Sie, dass der auf die Stornoversicherung entfallene Betrag nicht erstattungsfähig ist. Die Rückerstattung erfolgt entsprechend der ursprünglichen Bezahlmethode und eine Barauszahlung ist nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass Rückerstattungen in Form von Gutscheinen ausgestellt werden können.


Hinweise und Regelungen


– Eine einmalige kostenfreie Terminverschiebung ist bis zu 72 Stunden vor dem Terminbeginn möglich.
– Terminverschiebungen unter 72 Stunden vor dem Terminbeginn sind nur möglich, wenn eine Stornoversicherung abgeschlossen wurde.
– Stornierungen und Verringerungen der Personenzahl sind bis zu 72 Stunden vor dem Terminbeginn kostenfrei.
– Bei Stornierungen der gesamten Buchung unter 72 Stunden vor dem Terminbeginn ohne abgeschlossene Stornoversicherung wird 100% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.
– Bei Verringerung der Personenanzahl unter 72 Stunden ohne abgeschlossene Stornoversicherung wird 100% des Wertes der Nichterschienenen Personen in Rechnung gestellt.
– Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag ohne vorherige Stornierung und ohne abgeschlossene Stornoversicherung wird 100% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.


Bei Buchungen, die online oder telefonisch erfolgen, wird empfohlen, eine Stornoversicherung abzuschließen.
– Aufstockungen der Personenzahl sind jederzeit und ohne gesonderten Aufpreis möglich, sofern es die Kapazitäten zulassen. Wir bitten um rechtzeitige Mitteilung im Interesse aller Beteiligten. Für Groß- und Firmenkunden gelten gesonderte Stornierungsbedingungen, die im jeweiligen Angebot zu finden sind.


§ 2 Jugendliche
(1) Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Teilnahme an Veranstaltungen von Lasertag Sachsenpark nur mit Einwilligung und im Beisein eines Erziehungsberechtigten möglich.
(2) Lasertag Sachsenpark und das Personal übernehmen unter keinen Umständen die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer.


§ 3 Leistungsbedingungen
(1) Durch die Buchung bei Lasertag Sachsenpark ist der vom Kunden angemeldete Teilnehmer berechtigt, den gebuchten Spielort und das Spielgerät innerhalb des gebuchten Zeitraums im Rahmen der vor Ort geltenden Hausordnung und unter Beachtung der Anweisungen des Personals zu nutzen.
(2) Bei offenen Spielen werden Personen frei zu Spielgruppen zusammengestellt. Die Zusammenstellung erfolgt durch den Veranstalter.
(3) Teilnehmer, die gegen die geltenden Teilnahmebedingungen, die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals verstoßen, werden vom Spiel ausgeschlossen.


§ 4 Eintrittspreise
(1) Der Eintrittspreis wird bei Vertragsschluss sofort fällig.
(2) Angebote, Rabatte und Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Dem Kunden wird jedoch der für ihn günstigste Rabatt gewährt, wenn mehrere Rabatte gleichzeitig möglich wären.


§ 5 Spielgerät
(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Spielgerät bei dessen Empfang auf sichtbare Beschädigungen zu überprüfen und diese ggf. dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Das Spielgerät ist durch die Teilnehmer sorgsam zu behandeln.
(2) Die Teilnehmer erhalten eine Sicherheitseinweisung sowie eine Nutzungsanweisung für das Spielgerät.


§ 6 Alkohol und Rauchverbot
(1) Vom Zeitpunkt des Betretens des Geländes von Lasertag Sachsenpark bis zu dessen Verlassen gilt ein absolutes Rauch- (in geschlossenen Räumen), Alkohol- und Rauschmittelkonsumverbot. Ein Verstoß führt zum Ausschluss vom Spiel.
(2) Soweit der Verdacht auf vorherigen Alkohol- oder Rauschmittelkonsum besteht, entscheidet das Personal nach Ermessen über den Ausschluss vom Spiel. Bei Verdacht auf Alkoholkonsum vor dem Spiel wird vor Ort ein Alkoholtest durchgeführt. Ein positiver Test bewirkt den Ausschluss des Teilnehmers vom Spiel. Das Verweigern des Tests wird als positives Ergebnis gewertet.


§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Lasertag Sachsenpark haftet grundsätzlich nicht für Schäden von Kunden oder Teilnehmern. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lasertag Sachsenpark, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Lasertag Sachsenpark zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bereitstellung von Spielort und –gerät gemäß § 3 (1).
(2) Kunden und Teilnehmern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände zum Spielort mitzubringen. Von Seiten Lasertag Sachsenparks werden keinerlei Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.


§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand – soweit dies möglich ist – Leipzig.


§ 9 Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.


§ 10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der Gesamtvereinbarung. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.